Antwort 21.08.2024 von Bärbel Bas SPD
Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert.
Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert.
Vermerk auf Antwort auf erstmalige Anfrage.

Bürgerbeteilung für die Aufgabenstellung, dann Bürgerentscheid, Ausschreibung und Ausführung durch inhabergeführte Betriebe
In den letzten Jahren haben wir an vielen Stellen Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden
Durch das Ende der Dreier-Koalition stehen wir nun vor der Herausforderung von fehlenden Mehrheiten im Parlament.