Die fraglichen Medikamente bekämpfen im von Ihnen genannten Fall nicht die Krankheit an sich, sondern einzig das Symptom des Haarausfalls. Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig.
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Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 15.11.2024 von Patricia Lips CDU
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 22.11.2024 von Paula Piechotta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gute am deutschen Gesundheitswesen ist, dass solche Entscheidungen nicht die Politik trifft, sondern Fachleuten mit ihrer Expertise vorbehalten ist.
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 05.09.2024 von Petra Sitte Die Linke
Ich halte "Alopecia Areata" keineswegs für eine Lifestyle-Krankheit.
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 23.09.2024 von Tanja Machalet SPD
Vor dem Hintergrund der bereits angespannten finanziellen Situation der GKV befürworte ich derzeit keine
Gesetzänderung.
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 06.09.2024 von Hubert Hüppe CDU
Dieser Begründung können Sie entnehmen, dass der G-BA die Erkrankung Alopecia areata nicht pauschal zur „Lifestyle-Krankheit“ erklärt.
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 10.10.2024 von Johannes Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist ungenau und verkürzt, Alopecia Areata (AA) als eine Lifestyle-Krankheit zu bezeichnen. Bei AA handelt es sich um eine multifaktorielle Erkrankung.