Die rechtlichen Hürden sind allerdings sehr hoch. Ich halte es deshalb für wichtig, ein Verbotsverfahren erst einzuleiten, wenn genügend gerichtsfeste Beweise vorliegen.
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Ich halte es für klug, diese neue Einschätzung abzuwarten und das Verfahren daraufhin auf einer rechtssicheren Grundlage einzuleiten.
Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD kann nur unter sehr engen Voraussetzungen Erfolg haben, wobei mit einer Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren zu rechnen ist. Es birgt das große Risiko einer juristischen Niederlage, die dann unumkehrbar ist.
Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.
Zum AfD-Verbot habe ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen, die wie ich eine familiäre Einwanderungsgeschichte haben, deutlich geäußert: