Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
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Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.
Entnahmen dürfen ausschließlich bei nachweislich auffälligen Tieren erfolgen.
Das Äquivalenzprinzip, dass die Höhe der späteren Rente in einem direkten Verhältnis zu gezahlten Beiträgen steht, würde hierdurch erst einmal nicht berührt.
Menschen vor Profite: Bezahlbares Wohnen schaffen, kostenfreie Bildung von der Kita bis zum Abschluss und eine starke, wohnortnahe Gesundheitsversorgung.
Die Entscheidung, ob ein Wolf wie in diesem Fall geschossen werden sollte, ist überaus schwierig zu treffen und daher auch recht umstritten.