Antwort 20.02.2025 von Frank Hamatschek FDP
Lichtwerbung in bestimmten, festgelegten Bereichen ist OK. Ausnahmen sollte es nicht geben.
Lichtwerbung in bestimmten, festgelegten Bereichen ist OK. Ausnahmen sollte es nicht geben.
grundsätzlich bin ich für digitale Werbung im öffentlichen Raum.
Die Grünen Hamburg unterstützen eine Neuordnung der Außenwerbung im öffentlichen Raum mit dem Ziel, sie stadtverträglicher, umweltfreundlicher und klarer geregelt zu gestalten
Persönlich teile ich viele Ihrer Bedenken hinsichtlich der Werbemonitore und Werbeanlagen im öffentlichen Raum.
Ich bin gegen die von Ihnen beschriebenen Werbetafeln.
Aus Gründen der Energieeinsparung halte ich alle Werbeanlagen die einen Stecker haben für überflüssig .