
Für die Auszahlung dieser Gelder ist die Bundestagsverwaltung zuständig.

Für die Auszahlung dieser Gelder ist die Bundestagsverwaltung zuständig.
Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.

Gerne bekräftige ich meine kritische Einordnung aus der ursprünglichen Antwort: Die Wahrung datenschutzrechtlicher Standards ist unbedingt erforderlich und muss in den Verhandlungen berücksichtig werden. Ich nehme die Bedenken gegen das Abkommen sehr gerne mit in meine Gespräche mit den zuständigen Fachpolitiker*innen.

Der Beschluss wird im Bundestag verhandelt . Die Grünen im Bundestag werden den Gesetzentwurf ablehnen.

Für mich steht fest: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

Wir als Linke stehen generell für eine Stärkung der öffentlichen Rente, die durch Betriebsrenten nur ergänzt werden sollte.