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PPWR macht den gelegentlichen Versand von Waren an Endkunden im Ausland aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich. Wie setzen sich dafür ein, diese mittelstandsfeindliche Richtlinie auszusetzen?

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Frage von Hannes D. •

PPWR macht den gelegentlichen Versand von Waren an Endkunden im Ausland aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich. Wie setzen sich dafür ein, diese mittelstandsfeindliche Richtlinie auszusetzen?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann die Sorge nachvollziehen, dass neue europäische Vorgaben insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zu unverhältnismäßigem bürokratischem und finanziellem Aufwand führen können. Gerade bei Unternehmen, die nur gelegentlich einzelne Waren an Kundinnen und Kunden in andere EU-Mitgliedstaaten versenden, muss der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Geschäftsvolumen stehen.

Die von Ihnen angesprochene Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist allerdings eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Über eine Änderung oder Aussetzung kann daher nicht der Niedersächsische Landtag entscheiden, sondern letztlich der europäische Gesetzgeber aus Europäischem Parlament und Rat.

Die Problematik ist auf europäischer Ebene inzwischen erkannt worden. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die in Artikel 45 Absatz 3 der PPWR vorgesehene Verpflichtung, bei grenzüberschreitenden Verkäufen in anderen Mitgliedstaaten jeweils einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung einzusetzen, bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Damit sollen Unternehmen kurzfristig von bürokratischen Belastungen entlastet werden. Dieser Vorschlag befindet sich derzeit noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren

Ich halte es für richtig, diese Entlastung zügig umzusetzen. Die Ziele der PPWR – Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu verbessern und Ressourcen zu schonen – sind grundsätzlich sinnvoll. Ihre Umsetzung darf aber nicht dazu führen, dass insbesondere kleinere Unternehmen wegen unverhältnismäßiger Registrierungs-, Vertretungs- und Verwaltungskosten faktisch auf den europäischen Binnenmarkt verzichten müssen.

Als Landtagsabgeordneter kann ich die europäische Regelung nicht unmittelbar ändern. Ich kann mich jedoch gegenüber der Landesregierung sowie gegenüber unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern auf Bundes- und Europaebene dafür einsetzen, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Regelungen die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen berücksichtigt und unnötige bürokratische Belastungen reduziert werden.

Freundliche Grüße

Ulf Prange

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