Gerade für junge Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren möchten, wirken solche Regelungen oft wenig gerecht bzw. fühlen sich auch einfach ungerecht an, weil man in der Situation schon versucht hat, alles bestmöglich alleine zu stemmen und dafür „bestraft“ wird.
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psychotherapeutische Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems, weshalb mögliche Auswirkungen auf die Praxen sowie die Patienten sehr sorgfältig geprüft werden müssen.
Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiterhin für eine faire und zukunftsorientierte Lösung einsetzen werde
Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.
Ob zum 1. Juli 2026 eine Anhebung erfolgt, kann ich Ihnen derzeit nicht verbindlich vorhersagen, da die Abstimmung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass finanzielle Aspekte keine demotivierende Wirkung haben, wenn es um die Planung eines möglichen Auslandsdienstes geht.
Die konkrete Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch den Bundestag festgelegt, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung.