Die von Ihnen angesprochenen Veränderungen stehen im Kontext von potenziellen Reformen durch die Vorschläge aus der GKV-Kommission. Hier steht zunächst die Kabinettsbefassung im Vordergrund. Darauf folgen erst die parlamentarischen Beratungen, sodass der Bundestag nach intensiver Debatte noch weitere Änderungen an dem Entwurf vornehmen kann.
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Gerade vor dem Hintergrund eines hohen Bedarfs und häufig langer Wartezeiten auf Therapieplätze ist die Absenkung der Vergütung ein falsches Signal. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung vieler Menschen. Dafür brauchen sie verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen.
Ihre Frage habe ich bereits per Mail ausführlich beantwortet
Gerade vor dem Hintergrund möglicher Folgekosten unbehandelter psychischer Erkrankungen ist eine stabile ambulante Versorgung von zentraler Bedeutung.
Dabei ist für mich klar: Psychische Erkrankungen sind kein nachrangiges Thema, sondern ein zentraler Bestandteil gesundheitlicher Versorgung. Das gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche. Reformen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass sich bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärfen oder notwendige Behandlungen erschwert werden.
Das Ziel ist es, die Versorgungskapazitäten bedarfsgerecht auszubauen und die Wartezeiten zu reduzieren. Maßnahmen, die zu einer Verknappung der Behandlungsplätze führen könn(t)en, werden kritisch geprüft.