
Sehr geehrter Herr M.,
Sehr geehrter Herr M.,
(...) Artikel 13 der neuen Urheberrechterichtlinie legt fest, dass Plattformen künftig „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte durch Nutzer nicht mehr online gestellt werden. Es geht dabei nicht darum, einen „Upload-Filter“ einzuführen oder das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden. Vielmehr geht es darum, eine angemessene Entlohnung der Rechteinhaber zu gewährleisten. (...)
(...) Im Koalitionsvertrag gaben wir klar festgeschrieben, dass wir eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, mithilfe derer vom Nutzer hochgeladene Inhalte gefiltert werden sollen, für unverhältnismäßig halten und daher ablehnen. (...)
(...) ich habe am vergangenen Donnerstag gegen die Position des Rechtsausschusses gestimmt, weil ich Uploadfilter für kein geeignetes Instrument halte, um eine Urheberrechtsschutz und eine angemessene Bezahlung von Kulturschaffenden im Internet zu gewährleisten. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
(...) Nein! Die Behauptung, mit dem Leistungsschutzrecht würde eine Link-Steuer eingeführt, ist falsch und reine Stimmungsmache. Hyperlinks sind vom Leistungsschutzrecht explizit ausgenommen! (...)