
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrter Herr R.,
(...) Die von ihnen angeführte Position von Khola Hübsch, zitiert aus der Welt, teile ich nicht. Ich verteidige alle LGBTIQ gegen Anfeindungen und ich verteidige alle rassistische Diskriminierten gegen Rassismus. Gemeinsam gegen Rechtsruck - der letztlich alle trifft, Muslime, Homosexuelle, und alle, die für eine offene Gesellschaft stehen. (...)
(...) Sie führt faktisch zu einer Beweislastumkehr zulasten des Betroffenen. Das heißt auch, sie verstößt gegen die Unschuldsvermutung. (...)
Sehr geehrter Herr W.,
(...) In Italien und den Niederlanden gibt es meines Wissens nach gute Erfahrungen damit. Von daher würde ich eine sorgfältige Prüfung befürworten, inwieweit eine solche Regelung auch in Deutschland eingeführt werden kann. Rechtsstaatliche Standards müssen dabei selbstverständlich gewahrt bleiben. (...)
(...) Die Normierung in § 76 a IV StGB i.V.m. § 437 StPO, durch die Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtwidrigen Tat selbstständig eingezogen werden kann, bedeutet bereits faktisch eine Beweislastumkehr. Denn im Falle einer Anordnung zur Einziehung von Vermögen aufgrund eines Missverhältnisses zwischen dem Wert und den rechtmäßigen Einkünften, muss der Betroffene eine deliktische Herkunft bestreiten und entsprechende Beweise anbieten. (...)