(...) Das Bundesverfassungsgericht hat - entgegen Ihrer Annahme - mit seinem Beschluss vom 19. November 2019 nicht entschieden, dass die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten "gerade noch so" verfassungskonform sind, sondern er hat die gesetzlichen Regelungen voll und ganz in ihrer Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Das Gericht hat ausgeführt, dass es sachlich einleuchtende Gründe für die Regelung gibt. (...)
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(...) Ein Abzug der Erstausbildungskosten als Werbungskosten wird regelmäßig zu keiner oder nur einer geringfügigen steuerlichen Entlastung führen. Grund ist, dass im Besteuerungsverfahren Werbungskosten ebenso wie ein aus vorweggenommenen Werbungskosten resultierender Verlustvortrag vorrangig abzuziehen sind. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwtach.de zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten. Wie Sie richtig schreiben hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kosten für die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. (...)
(...) Die SPD hat in Hamburg vor zwei Jahren das größte Ausbauprogramm in der Geschichte des ÖPNV gestartet. Hier können Sie sehen, welche Verbesserungen seit Dezember 2019 gelten: https://www.hvv.de/de/ueber-uns/aufgaben-und-projekte/angebotsoffensive-im-hvv (...)
(...) Die Verursachung eines Verkehrsstaus, infolgedessen andere Verkehrsteilnehmer Zeit verlieren oder körperliche Strapazen auf sich nehmen müssen, ist für die Betroffenen natürlich ärgerlich, wird jedoch aufgrund der geringen Belastung nicht vom Strafrecht erfasst, sondern kann lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Nichtsdestotrotz sollte die Gesellschaft sich nicht mit der Situation abfinden, sondern konkret deutlich machen, dass derartige „Traditionen“ bei uns keinen Platz finden. (...)
(...) Für letztere Variante habe ich eine Anfrage gefunden, die Ihnen vielleicht weiter hilft. (...)