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Frage von Stefan M. •

Frage an Matthias Bartke von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartke,

zur Neuregelung des Elternunterhaltes habe ich eine Frage bzgl. des Angehörigenentlastungsgesetz oder eher Beamtenentlastungsgesetz.

Es gibt einen Gesetzesentwurf, wonach Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Bruttoeinkommen von 100 T€ zum Unterhalt herangezogen werden.

Hier werden Beamte stark bevorzugt und der überwiegende Teil der Beamten fallen raus, die angestellten Geschwister müssen bezahlen.

Ein Beamter mit A 16 hat ca. 5.300,00 € Netto.
Ein Angestelllter mit 101 T€ Jahresbrutto hat monatlich ca. 4.700,00 €

Der Beamte zahlt nichts ( weil Beamter nun einmal ein geringeres Brutto haben)
Der Angestellt zahlt voll und Leistung lohnt sich nicht mehr.

Wenn dies sogar 2 zerstrittene Geschwister sind, herscht noch mehr sozialer Unfrieden.

Für mich ist es völlig unbegreiflich, wie man die Berufsgruppe der Beamte so enorm bevorteilt.

Wie sehen Sie das? Kann man da noch Einfluss nehmen? Sehen Sie das auch so oder habe ich habe etwas übersehen?

Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im voraus.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die neu geplante Grenze für die Unterhaltsheranziehung der Kinder von pflegebedürftigen Eltern ist für ein Gesamteinkommen von 100.000 Euro angesetzt. Die 100.000 Euro-Reglung gilt für alle Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen, egal, ob sie selbstständig, verbeamtet oder angestellt sind. Die gewählte Grenze des Gesamtbruttoeinkommens von 100.000 Euro halte ich für angemessen. Wer sehr gut verdient, kann einen Anteil zu den Pflegekosten seiner Angehörigen leisten.

Sie haben allerdings Recht, dass einige Beamte durch diese Regelung bevorzugt werden können, da aus einem Beamten-Brutto ein höheres Netto entsteht als aus einem Angestellten-Brutto. Allerdings ist die Grenze mit 100.000 Euro so hoch angesetzt, dass nur wenige wirklich davon betroffen sind. Und nach derzeitiger Rechtslage müssen immer noch alle Angehörigen voll zahlen - egal ob Beamte oder Angestellte.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke