Die Verfolgung der strafrechtlichen Vorwürfe gegenüber Herrn Assange ist Sache der beteiligten Strafverfolgungsbehörden.
Die Bundesregierung sieht unverändert keinen Anlass am rechtsstaatlichen Vorgehen der britischen Justiz zu zweifeln. Und auch das EU-Mitglied Schweden oder die USA sind zweifelsohne Rechtsstaaten.
Die Vorwürfe der Massenmanipulation oder ähnliches können getrost in das Reich der Verschwörungstheorien verwiesen werden. Ich sehe keinen Grund, an den den rechtsstaatlichen Verfahren unserer Partnerländer zu zweifeln.
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(...) Seine Aktivitäten als Whistleblower sowie sein persönliches Verhalten sind vielfach kritisiert worden. Ich teile viele dieser Kritikpunkte. Herr Assange befindet sich zudem in England in Haft und ich habe keine Bedenken, dass mit ihm dort korrekt, entsprechend der Gesetze und Regeln des englischen Rechtsstaats verfahren wird. (...)
(...) Ebenso die Europäische Union mit ihren verschiedenen Gremien. Der Beschluss des Europarates gegen die Auslieferung von Julian Assange an die USA nehme ich zur Kenntnis. Allerdings auch, dass sich Julian Assange über Jahre hinweg einen rechtstaatlichen Verfahren in Schweden entzogen hat. (...)
(...) Es muss immer eine Abwägung getroffen werden zwischen dem hohen Gut der Pressefreiheit auf der einen und der ebenfalls wichtigen Schutzwürdigkeit sensibler Informationen auf der anderen Seite. (...)
(...) Völlig unabhängig vom Brexit bleibt Großbritannien an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte gebunden. Diese garantieren Herrn Assange - wie immer man sein Handeln politisch bewerten mag - den Schutz vor Folter und ein faires Verfahren. Ich unterstütze deshalb die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. (...)
(...) In einer solchen Situation zu Schweigen, gleichgültig zu sein, bedeutet die Unterstützung eines unrechten Verfahrens. Der Fall Assange verletzt die fundamentalen Grundwerte, mit welchen sich unsere Demokratie identifiziert, so wie der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und nicht zuletzt der Rechtsstaatlichkeit. (...)