(...) Durch § 51 Absatz 3 wird es möglich, dass die Erwähnung einer Organisation in Verfassungsschutzberichten bereits ausreicht, den Status der Gemeinnützigkeit zu versagen. Das Problem ist offensichtlich: Die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist eine bloße Meinung von irgendwelchen Beamten, oftmals auf wissenschaftlich höchst zweifelhaften Bewertungsgrundlagen, die Rechtswirkung entfaltet. So ist es inakzeptabel, dass Antifaschismus bereits Ausdruck verfassungsfeindlicher Bestrebungen sein soll. (...)
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(...) Für mich ist selbstverständlich klar, dass politische Bildungsarbeit ein gemeinnütziger Zweck ist und dieser Förderzweck Teil der überarbeiteten Richtlinien sein muss (...)
(...) Ich kann nur begrüßen, dass mehrere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eine Initiative gestartet haben, um für Herrn Assange die Freiheit zu verlangen, so wie es Gerhart Baum, Günter Wallraff, Sigmar Gabriel und Sevim Dagdelen und andere Anfang Februar gemacht haben. Als Abgeordneter des Menschenrechtsausschusses habe ich ein besonderes Interesse an der Wahrung der Menschenrechte überall auf der Welt und werde, wo immer es möglich ist, mich für diese auch einsetzen. Den Fall von Herrn Assange werde ich im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages ansprechen, um diesen Fall auch mit den anderen Abgeordneten des Ausschusses zu thematisieren. (...)
(...) Bezüglich der Abgabe auf unbebaute Baugrundstücke wird ab 2025 die Grundsteuer C eingeführt. Wir befürworten diese, setzen uns aber weiterhin dafür ein, dass diese früher eingeführt wird als 2025 um direkt etwas gegen Bauspekulationen zu unternehmen. Das kann aber nur ein Teil der Instrumente gegen zu hohe Mietkosten und Immobilienpreise sein, andere Instrumente könnten sein, das Erbbaurecht konsequenter anzuwenden und in den Kommunen Ausschreibungsverfahren anzustrengen, die Grundstücke nicht an die verkauft, die das meiste Geld bieten, sondern mit dem ausgewogensten Konzept, sowohl ökologisch, aber auch sozial. (...)
(...) Den Preis der Untätigkeit der Bundesregierung muss weiter die Zivilgesellschaft zahlen. Wir Grünen wollen hingegen eindeutig regeln, dass grundsätzlich auch die Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu gemeinnützigen Zwecken erfolgen darf. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch die Förderung ihrer tragenden Grundsätze wie Demokratie, zivilgesellschaftliche Teilhabe, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit sowie eine faire und gerechte Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens sollten klar gemeinnützig sein. (...)
(...) Er entspricht in seiner Wirkung formal einem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und wurde vom Bezirksamt beachtet. Für neue Planungen und Entscheidungen in der Zukunft gelten natürlich weiterhin die Regeln der Demokratie sowie die in unserer Stadt geltenden Gesetze und Regelungen zu Bürger- und Volksentscheiden. (...)