(...) Sie können fortgeführt werden, sofern entweder eine Gesamtschülerzahl von mindestens 60 Schüler*innen erreicht oder jahrgangsübergreifender Unterricht eingeführt wird. Schulträger haben darüber hinaus die Möglichkeit, durch ihre Schulnetzplanung und die Festlegung von Schulbezirken Einfluss auf die Schüler*innen-Zahlen an den einzelnen Standorten zu nehmen. (...)
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(...) Die SPD verfolgt im Übrigen mit dem längeren gemeinsamen Lernen und der Einführung der Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart auch das Ziel, das Schulnetz zu erhalten und an einigen Stellen zu verdichten, um kurze Schulwege zu ermöglichen. Im vorliegenden Gesetzentwurf des Volksantrages „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ spielt das pädagogische Konzept eine besondere Rolle. (...)
(...) Im ländlichen Raum sind seitens des Landesamtes für Schule und Bildung, einer der Staatsregierung nachgeordneten Behörde, jahrgangsübergreifende Beschulungen möglich. Dies muss die Schulkonferenz für sich prüfen und sollte die Ausnahme bleiben, um Schulen auf dem Land zu behalten, wenn Fahrentfernungen sonst unzumutbar würden. (...)
(...) Ich habe den Beipackzettel nicht gelesen und nehme diesen Hinweis von Ihnen gerne auf und lese ihn mir noch durch. Danke für den Hinweis! (...)
(...) Das Thema ÖPNV wird, wie das "N" schon sagt, grundsätzlich innerhalb der zuständigen Kommunen und Regionen entschieden. Auf Bundesebene können lediglich geführte Diskussionen Anstoß in wegweisende Richtungen geben. (...)
Jedes Jahr zu Semesteranfang wiederholt sich das Bild: Tausende von Studierenden sind auf Wohnungssuche und finden weder eine bezahlbare Wohnung noch einen Platz in einer WG oder einem Studi-Wohnheim.