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Frage von Dagmar O. •

Frage an Astrid Mannes von Dagmar O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mannes,

Mit Interesse habe ich Ihre Antwort zur Frage von Frau Dürr zur Masernimpfplicht gelesen. Sie schreiben dort: „Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird.“

Diese Aussage, dass die 2. Masernimpfung die Entscheidende sein soll, lese ich in fast jedem Artikel und Kommentar zur Masernimpfpflicht. Allerdings frage ich mich, woher diese Behauptung stammt. Mir liegt Fachinformation zur MMR-Priorix Impfung vor. Und zwar der Beipackzettel von gsk: Stand März 2013.

Darin heißt es unter Absatz 5.1:
„Nach einer Impfung mit einer Einzeldosis MMR-Priorix wurden Antikörper gegen Masern bei 98,1% ….der ursprünglich seronegativen Geimpften gebildet“.
Und weiter
„Zwei Jahre nach der Grundimmunisierung betrugen die Serokonversionsraten 93,4% für Masern…“

Die Fachinformation zur MMR – Impfung unterstützt meiner Meinung nach, die stets wiederholte Aussage, dass die 2. Impfung die Entscheidende sei, nicht. Einseits ist der als ausreichend angesehene Titer schon nach der 1. Impfung bei 98,1% und eine 2. Impfung dürfte für maximal 1,9% der Geimpften einen Mehrwert haben. Andererseits gelten zwei Jahre nach der Grundimmunisierung (= 2 erfolgte Impfungen) nur noch 93,4% der Geimpften als immun. Somit dürfte es auch bei einer Durchimpfungsrate von 100% unmöglich sein, eine Herdenimmunität von 95% zu erreichen und auch für einen ambitionierten Gesundheitsminister, wie Herrn Spahn, unmöglich sein, die Masern auszurotten.

Woher stammt die Behauptung, die 2. MMR Impfung sei die Entscheidende? Haben Sie die Beipackzettel zur MMR und MMRV -Impfungen, die zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes wahrscheinlich eingesetzt werden sollen, sorgfältig gelesen? Bzw. haben Sie vor sich diese Beipackzettel vor der Abstimmung über dieses Gesetz zu Gemüte zu führen?

mfg D. O.

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Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Masernimpfpflicht.
Meine Informationen habe ich vom Bundesgesundheitsministerium.

Unter diesem Link können Sie es nachlesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Ich habe den Beipackzettel nicht gelesen und nehme diesen Hinweis von Ihnen gerne auf und lese ihn mir noch durch. Danke für den Hinweis!
Ich bin keine Medizinerin und kann es daher selber nicht beurteilen, ob eine zweite Impfung notwendig ist. Ich lese nur bei vielen Fachleuten, dass sie vorgesehen ist und als sinnvoll erachtet wird.

Dessen ungeachtet wird von etlichen Ärzten und Ärztevertretungen wie auch den Krankenkassen bestätigt, dass es in Deutschland große Impflücken gibt.
Dieser Tage hat erst die Barmer Krankenkasse nach einer Auswertung der Daten der bei ihr versicherten Schulanfänger erklärt, dass der Befund alarmierend sei und bei keiner der wichtigen Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps oder Röteln ausreichend Kinder immunisiert seien. Die Impfquoten lagen jeweils unter 90 Prozent. Für eine Schutzwirkung in der Gesellschaft ist eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erforderlich.
Unter den Barma-Versicherten war mehr als jede fünfte Kind, das 2015 geboren wurde, gar nicht oder nur unvollständig geimpft. Die Durchimpfungsquote lag bei 78,9 Prozent.
Daher ist es richtig, dass sich die Politik diesem Thema zuwendet.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Astrid Mannes

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