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(...) 2 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit zur statistischen Erhebung des Migrationshintergrundes. Die gewonnenen Daten dienen allein statistischen Zwecken und sind nicht Bestandteil des Personalbogens zur Arbeitsvermittlung. Die Angabe entsprechender Daten durch die arbeitssuchende Person ist freiwillig. (...)
(...) Betroffene sollten sich daher in jedem Fall an eine Beratungsstelle wenden und den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten. Es gibt außerdem die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, an die man sich wenden kann. Bei uns ist das Frau Sylvia Ott vom Jobcenter Dahme-Spreewald. (...)
(...) Bei dieser Datenerhebung werden auch die durch Sie benannten Fragen gestellt. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich bei der angeführten Befragung um eine statistisch-methodische Erhebung. Diese findet auf rein freiwilliger Basis statt. (...)
Sehr geehrte Frau B., zu Ihrer Anfrage möchte ich wie folgt antworten:
(...) Der Bezug des Arbeitslosengeldes ist im Sozialgesetzbuch III, also bundesgesetzlich geregelt. Hier ist der Landtag nicht zuständig, allenfalls könnte das Land Brandenburg über eine Bundesratsinitiative auf Änderungen drängen. (...)
(...) Hier unser Rechercheergebnis: Die Beantwortung der Frage zur Migrationsgeschichte ist absolut freiwillig, wird nicht mit dem Datensatz verknüpft und ist auf Initiative eines Bundesministeriums entstanden. Damit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit am Arbeitsmarkt strukturelle Diskriminierung besteht. (...)