Antwort 19.08.2026 von Thorsten Frei CDU
Das bedeutet nicht, dass die darin behandelten Anliegen aufgegeben wurden. Einzelne Maßnahmen werden innerhalb der zuständigen Ressorts weiterverfolgt.
Das bedeutet nicht, dass die darin behandelten Anliegen aufgegeben wurden. Einzelne Maßnahmen werden innerhalb der zuständigen Ressorts weiterverfolgt.

Zugleich weist das BSW politisch die Leugnung des Existenzrechtes Israels zurück.
Wir wollen ein AfD-Verbotsverfahren sorgfältig prüfen. Liegt eine tragfähige Beweislage vor, müssen die Verfassungsorgane konsequent handeln.
Es braucht aus meiner Sicht ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD.
Die im Gutachten benannten Aspekte und Strategien der AfD decken sich auch mit meiner persönlichen Erfahrung im parlamentarischen Alltag. Ich unterstütze daher die Einleitung eines Verbotsverfahrens.
Der ÖPNV ist weiter auszubauen