
Sehr geehrter Herr L.,
Sehr geehrter Herr L.,
(...) Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des Wahlergebnisses vom September 2017 aus 709 Abgeordneten (299 direkt, 410 über Listen gewählte Abgeordnete). Dies ergibt sich daraus, dass nach diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unser derzeit geltendes Wahlrecht einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht, um Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Trotzdem sollte das nicht zum Dauerzustand werden. (...)
(...) Die gesetzlich vorgesehene Sollgröße hingegen liegt bei 598 Mandaten. Damit sich das Parlament wieder an dieser Zahl annähert, ist unserer Meinung nach eine Wahlrechtsreform notwendig. (...)
(...) zugegeben: für das in der Frage aufgeworfene Problem haben wir noch keine endgültige Lösung. Für uns ist erst einmal wichtig, dass mehr staatlich finanzierte Gesundheitsforschung betrieben und wirksame Medizin gegen die typischen Alterskrankheiten wie Krebs, Alzheimer, Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes Typ 2 und Parkinson entwickelt wird. Bis dahin wird es noch etliche Jahre dauern. (...)
(...) natürlich setzen wir uns auch mit kritischen Positionen bei der Flüchtlingsarbeit auseinander, solange diese in einer konstruktiven, solidarischen und menschenfreundlichen Atmosphäre erfolgen. (...)
(...) Die Feststellung ob im Zusammenhang mit solchen Geschäften rechtswidrig gehandelt wurde und ob dieses Handeln strafrechtlich verfolgt werden muss, obliegt aber der Justiz. Und das für jeden einzelnen Fall. (...)