(...) Wir vertreten die Auffassung, dass Schulabschlüsse in geordneter Form möglich sein müssen und niemand seinen Abschluss versäumen soll. (...)
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(...) Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen, muss laut Bayerischem Kultusministerium bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgen kann. (...)
(...) In der Sache ist die Anfrage durch den Zeitablauf zwischenzeitlich erledigt. (...)
(...) Deshalb trage ich auch grundsätzlich mit, dass es jetzt einen solchen Schulstart gibt. (...)
Das Abi jetzt gänzlich abzusagen, das will in meinem Umfeld bislang keiner, der betroffen ist.
Die Noten für das zweite Kurshalbjahr der 12. Klasse werden entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Ergebnissen der übrigen Halbjahre aus der 11. und 12. Klasse erfolgen, wobei die aus Schülersicht jeweils günstigere Berechnungsvariante herangezogen wird („Günstigerregelung“).