In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
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Überlegungen, diese Geschäftsmodelle weitergehend zu besteuern, sind mir nicht bekannt
Ich habe mich als Ministerin im Rahmen der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 geäußert und dabei auch das Thema Cannabis angesprochen.
Wir lehnen Leistungskürzungen im Sozialstaat ab und setzen uns stattdessen dafür ein, soziale Sicherheit zu stärken – gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben durch Bewertungen des Mitteleinsatzes des SVIK Fragen rund um den Einsatz der Mittel hervorgerufen. Die Vorwürfe, dass erhebliche Teile der SVIK-Mittel zweckentfremdet worden seien, sind nicht gerechtfertigt.
Das Sondervermögen wurde damals sehr schnell beschlossen, obwohl absehbar war, dass genau solche Probleme entstehen. Deshalb glauben wir auch nicht, dass eine Klage etwas am Kern ändern würde.