Antwort 21.09.2021 von Maja Lasić SPD
Vergesellschaftung ist grundsätzlich möglich. NEIN am 26. September wegen der Absolutheit der Forderung, der finanziellen Belastung und juristischer Zweifel.
Vergesellschaftung ist grundsätzlich möglich. NEIN am 26. September wegen der Absolutheit der Forderung, der finanziellen Belastung und juristischer Zweifel.
Auch die Zahl der Windenergieanlagen müsste sich demnach gegenüber heute erhöhen. Die genannte Zahl von 350.000 ist allerdings viel zu hoch. Sie dürfte ein Vielfaches dessen sein, was in Zukunft zur Stromerzeugung benötigt wird.
Ja.

leider konnten wir nicht alle Wahlkreise mit Direktkandidierenden für die Erststimme besetzen
Im Bundestag gibt es schon einige Zeit eine Mehrheit für die regulierte Freigabe von Cannabis.
Ich habe mich frühestmöglich impfen lassen, finde es wichtig.
Keine kostenlosen Tests finde ich falsch. Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte - geht gar nicht.