Das System der zivilrechtlichen Kontrolle des Wettbewerbs einschließlich verbraucherschützender Gesetze hat sich im Grundsatz bewährt.
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Sowohl Solo-Selbstständige, als auch Kleinunternehmer*innen gehören zu den Gruppen, die am stärksten vom aktuellen System betroffen sind, da sie oft insbesondere im Alter sehr hohe Beiträge zahlen müssen.
Ich bewerte dies als verbesserungsbedürftig.
So ein schlechtes Management von Bundesregierung und Bundesnetzagentur ist fahrlässig: Denn die Leidtragenden sind am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir begrüßen das Urteil des EuGH von Anfang September 2021, das der BNA eine größere Unabhängigkeit gegeben werden muss, um sich vom Einfluß durch Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Einrichtungen frei zu machen.
Die Aufgabengebiete der Bundesnetzagentur sind sehr umfangreich und lassen sich schwer mit einem pauschalen "mehr oder weniger" zusammenfassen. Dennoch versuche ich gerne einen umfassenden Kurzüberblick zu geben: