
schon aus Gründen der Transparenz sollte ein Petitionsbescheid meiner persönlichen Meinung nach eine Begründung enthalten, ganz gleich ob der Petition stattgegeben wird oder nicht.

schon aus Gründen der Transparenz sollte ein Petitionsbescheid meiner persönlichen Meinung nach eine Begründung enthalten, ganz gleich ob der Petition stattgegeben wird oder nicht.
Für mich persönlich gilt, eine politische Positionierung muss immer auch eine Begründung enthalten und in diesem Sinne versuche ich stets, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten.
Aus Ihrer Frage geht für mich nicht hervor, um welche Petitionen es sich handelt beziehungsweise an welcher Stelle diese bearbeitet wurden.
Das Petitionsrecht ist für mich ein wertvolles Recht des Bürgers.
Nein, weil die Abschlussarbeit noch nicht fertiggestellt ist. Ich möchte das Studium in der nächsten parlamentarischen Pause abschließen.
Verteidigung umschreibt die Landes- und weiter gefasst die Bündnisverteidigung. Auf diese Kernaufgaben sollte die Bundeswehr sich meiner Auffassung nach eng begrenzen.