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Peter Bleser
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Frage von Claus S. •

wie ist Ihre Meinung zu einem Petitionsbescheid der keine Begründung enthält?

Sehr geehrter Herr Abg. Bleser,
wie ist Ihre Meinung zu einem Petitionsbescheid der keine Begründung enthält? Hinweis: Thüringen und Sachsen haben den Anspruch eines Petenten auf eine Begründung sogar in
der Verfassung verankert! Der Bundestag hat den Anspruch wenigstens in der Geschäftsordnung zementiert (GOBT Paragraf 112). Ist es nicht auch eine Frage
des Anstandes (Prof. von Vitzthum führt sinngemäß aus: "Ein Petitionsbescheid ohne Begründung ist nichts wert" !!)?

MfG
C. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus Ihrer Frage geht für mich nicht hervor, um welche Petitionen es sich handelt beziehungsweise an welcher Stelle diese bearbeitet wurden.

Für mich persönlich gilt aber, eine politische Positionierung muss immer auch eine Begründung erhalten und in diesem Sinne habe ich stets die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet.

Dies ist auch ein wesentlicher Grund dafür, dass mir die Wählerinnen und Wähler in meinem Wahlkreis insgesamt acht Mal das Vertrauen geschenkt haben und ich sie über 30 Jahre im Deutschen Bundestag vertreten durfte.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser