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Marlon Bröhr
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Frage von Claus S. •

wie ist Ihre Meinung zu einem Petitionsbescheid der keine Begründung enthält?

Sehr geehrter Herr Dr. Bröhr,
wie ist Ihre Meinung zu einem Petitionsbescheid der keine Begründung enthält? Hinweis: Thüringen und Sachsen haben den Anspruch eines Petenten auf eine Begründung sogar in
der Verfassung verankert! Der Bundestag hat den Anspruch wenigstens in der Geschäftsordnung zementiert (GOBT Paragraf 112). Ist es nicht auch eine Frage
des Anstandes (Prof. von Vitzthum führt sinngemäß aus: "Ein Petitionsbescheid ohne Begründung ist nichts wert" !!)?

MfG
C. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für mich persönlich gilt, eine politische Positionierung muss immer auch eine Begründung enthalten und in diesem Sinne versuche ich stets, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten.

Dies ist auch ein wesentlicher Grund dafür, dass mir die Wählerinnen und Wähler als Stadtbürgermeister, Verbandsbürgermeister, Landrat und Bundestagsabgeordneten in meinem Wahlkreis ihr Vertrauen geschenkt haben und ich sie nun im 20. Deutschen Bundestag vertreten darf. 

Sollte es entsprechende Initiativen der Legislative in Ihrem Sinne geben, neige ich dazu, diese zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Marlon Bröhr

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