Damit finanzielle Hürden den Gang zu den Gerichten nicht erschweren, sind die Klagen vor den Verwaltungsgerichten im Bereich des SGB VIII kostenlos und können auch ohne anwaltliche Vertretung erhoben werden.
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Antwort 23.09.2021 von Katrin Helling-Plahr FDP
Antwort 24.09.2021 von Katja Suding FDP
Die fachliche Komplexität dieser Verfahren ist für Eltern und Kinder allein kaum zu bewältigen, weshalb sie sich von einem Beistand unterstützen lassen sollten.
Antwort 23.09.2021 von Marcus Weinberg parteilos
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Antwort 21.09.2021 von Christian Görtz FREIE WÄHLER
Für die Rente mit 70 bin ich nicht zu haben. Es gibt andere Ansätze, die ich Ihnen in meiner gänzlichen Antwort näher erläutern möchte.
Antwort 27.09.2021 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir sehen uns gleichermaßen als Anwälte der Kinderrechte wie auch als Anwälte der Religionsfreiheit in der vielfältigen Gesellschaft.
Antwort 24.09.2021 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.