Da zur konkreten Auslegung des von Ihnen genannten Artikels der WRV zudem auch Rechtssachen vor verschiedenen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten anhängig sind, die bisher nicht letztinstanzlich entschieden wurden, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keine weiteren Auskünfte erteilen
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Antwort 01.12.2021 von Tobias Hans CDU
Antwort 13.12.2021 von Joachim Herrmann CSU
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 WRV).
Antwort 03.06.2022 von Christian Lindner FDP
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Antwort 01.12.2021 von Daniel Freiherr von Lützow AfD
Als 1918 der Adel mehr oder weniger abgeschafft wurde in Deutschland, hat man sich keinen Gefallen getan
Antwort 16.07.2024 von Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Die Rückkehr zum Adel halte ich für falsch, er kam aus einer anderen Zeit und hat in bürgerlicher Epoche seit 1918 als Namensbestandteil überdauert. ...
Antwort 06.12.2021 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bürgerinnen und Bürger wünschen sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung wie dies in vielen anderen Ländern in Europa bereits Gang und Gäbe ist.