Der formalen Bindung zu einem Menschen durch eine Ehe kann gesetzgeberisch insofern gut Rechnung getragen werden, als dass dieser Bindung rechtssicher dokumentiert werden kann und eine Ehe auf Dauer angelegt ist. Sonstige (Liebes-)beziehungen sind gesetzestechnisch in der Regel schwieriger zu fassen und lassen sich auch in vielen Fällen schon aus dem Grund nicht mit einer Ehe gleichsetzen, als dass sie kurzlebiger sein können und auch keinen besonderen Schutz durch die Verfassung erfahren, wie er in Art. 6 GG geregelt ist.
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Antwort 22.11.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Dirk Brandes AfD
Antwort 28.07.2023 von Hakan Demir SPD
Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.
Antwort 14.07.2023 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
meine persönliche Position ist hinreichend medial dokumentiert und daran hat sich auch nichts geändert. Im Koalitionsvertrag konnten wir Grüne gemeinsam mit SPD und FDP das Ziel einer atomwaffenfreien Welt festschreiben.
Antwort 12.03.2024 von Volker Wissing parteilos
Wir werden dem Deutschen Bundestag einen THC-Grenzwert übermitteln, sobald eine Fachkommission einen Vorschlag erarbeitet hat. Dies wird zeitnah der Fall sein.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN