Antwort 29.08.2023 von Kerstin Schreyer CSU
Bayern verfügt bereits über ein flächendeckendes, breites Netz an staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt.
Bayern verfügt bereits über ein flächendeckendes, breites Netz an staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt.
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Hier die Zahlen für Sachsen-Anhalt:
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Für eine Gleichstellung der Komplementärmedizin bedarf es meiner Meinung nach einer klaren Evidenzgrundlage
Wir brauchen Kriterien, anhand derer Leistungen erstattungsfähig sind oder nicht. Dies können nur wissenschaftlich fundierte Studien sein.