
Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.
Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.
Frau Brugger hat diese Frage im September 2021 auf Abgeordnetenwatch ausführlich beantwortet. Ihre Antwort finden Sie hier:
Deshalb bedarf es einer grundlegenden Reform des gesamten ÖRR und besonders des rbb. Aufklärung tut not.
Mir ist es sehr wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten.
Dafür hat die Bundesregierung einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet. Dieser richtet sich an alle Menschen, die nicht ausreichend von der Gas- und Strompreisbremse profitieren und deswegen mit den Energiepreisen überfordert sind.