Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Mit unserer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine sog. Beibehaltungsgenehmigung für einen deutschen Staatsbürger, der die US-Staatsbürgerschaft erlangen möchte, künftig nicht mehr erforderlich.
mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeits-
rechts ist geplant, auf das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung aus § 25 StAG zu verzichten.
Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten.
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.