
Festzuhalten ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt hat, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamtinnen und Beamten zu bemessen sind.
Festzuhalten ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt hat, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamtinnen und Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.
Ich stimme dem zu, dass Bundesbeamte ausreichend und amtsangemessen alimentiert werden sollen
Meinem Kenntnisstand nach ist der Referentenentwurf in der letzten Woche an Verbände und alle beteiligten Ressorts zur Abstimmung gegeben worden. Daher ist es noch zu früh, zu konkreten inhaltlichen Vorschlägen Stellung zu beziehen.
Wer also von 0 bis 6 Uhr einen günstigen Tarif abgeschlossen hat, um damit seinen Nachtspeicherofen zu betreiben und von 6 bis 24 Uhr einen teuren Tarif abgeschlossen hat, bei dem wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet – der günstige Tarif fließt dann nur zu 6/24 in den Durchschnitt und der teurere Tarif geht zu 18/24 ein.