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Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.

Ich gehe davon aus, dass sich viele Stellungnahmen in den laufenden und folgenden Anhörungen auch mit dem AEZ beschäftigen werden und dieser ausführlich beleuchtet wird.

Durch die Einführung dieser Totimpfstoffe ist die diesbezügliche Problematik nicht mehr aktuell, eine Ansteckung Dritter ausgeschlossen. Seitdem hat § 21 IfSG erheblich an Bedeutung verloren.

Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.

Selbstverständlich wurde der Entwurf im BMI auf seine Verfassungskonformität geprüft.