Antwort 30.08.2023 von Ekkehard Wysocki SPD
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.
Zudem lösen wir mit einem Verbot der AfD nicht das Problem in der Gesellschaft insgesamt. Wir als SPD treten rechtem Gedankengut daher aktiv und entschieden entgegen.
Ich habe keine Petition zur Überprüfung der AfD unterstützt, weil ich meine Rolle als Abgeordnete anders einschätze. Ich unterstütze aber ein AfD-Verbotsverfahren.
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.