
Richtlinien schaffen, damit, wenn bspw. die Fotos keinen kommerziellen Zweck erfüllen, diese von der Website nehmen, man aber keine Strafe zahlen muss...
Richtlinien schaffen, damit, wenn bspw. die Fotos keinen kommerziellen Zweck erfüllen, diese von der Website nehmen, man aber keine Strafe zahlen muss...
Das deutsche Urheberrecht ist an dieser Stelle Fotografen gegenüber tatsächlich sehr großzügig.
Die Bundesregierung ist hier in der Pflicht.
Mein Mit-Vorsitzender Dietmar Bartsch hat Ihnen ja bereits am vergangenen Freitag für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag geantwortet.
Der von Ihnen angeführte Fall ist tatsächlich Rechtsprechung aus dem Tollhaus und es ist nur zu hoffen, dass gegen das Urteil erfolgreich Rechtsmittel eingelegt werden.
Fälle wie der von Ihnen zitierte zeigen auf, dass das Urheberrecht insbesondere für Unternehmer unübersichtlich und riskant geworden ist, in vielen Bereichen die Ansprüche aus dem Urheberrecht zu weit gehen und Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird.