Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Art. 316p des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält eine Amnestieregelung.
Art. 316p des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält eine Amnestieregelung.
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.