Frage von Tanja G. • 16.04.2023

Antwort von Josip Juratovic SPD • 17.04.2023
bei Ehegattennachzug ohne A1 gibt es Ausnahmen von der Spracherfordernis.
bei Ehegattennachzug ohne A1 gibt es Ausnahmen von der Spracherfordernis.
In diesem Sinne habe ich schon überflüssige Verkehrsschilder gemeldet, die daraufhin abgebaut wurden.
Zum anderen befürchte ich, daß der Geschwisternachzug missbräuchliche Wirkungen hat. Dem dürfen wir nicht Vorschub leisten.
Die Forderung lautete „A13 für alle“. Diese Forderung wird nun Schritt für Schritt umgesetzt. Über diese Höherstufung sollten wir uns freuen.