Antwort 13.12.2023 von Markus Koob CDU
Das Ermessen der Gerichte wird stark eingeschränkt, wenn sie auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten den Einsatz von Videokonferenztechnik anordnen sollen.
Das Ermessen der Gerichte wird stark eingeschränkt, wenn sie auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten den Einsatz von Videokonferenztechnik anordnen sollen.
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen sowie eine verstärkte Forschung zu Alternativen verständigt.
Für mich ist als Volkswirtin eines klar: Die Analyse zu den ökonomischen Aspekten der Atomkraft zeigt, dass diese Energieform nie wettbewerbsfähig war.