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Ich sehe es sehr kritisch, wenn Künstliche Intelligenz das Handeln von Menschen über biometrischen Gesichtserkennung überwacht.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Hinweisgeber, insbesondere oft Arbeitnehmende zu schützen. Damit stärkt es auch die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands.
Bei den vier neu eingerichteten Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus der NRW-Landesregierung handelt es sich nicht um „interne Meldestellen“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Mitarbeitende der internen Meldestellen genießen zwar keine explizit im Gesetz verankerten Schutzmechanismen. Sie unterliegen jedoch dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz.