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Uns eint das Ziel, dass wir erreichen möchten, dass die Menschen wieder mehr Netto vom Brutto haben. Dafür ist die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze aber im Zweifel der falsche Ansatzpunkt.

Die Berechnung der Regelbedarfe sind zum 1. Januar 2023 geändert worden, um eine existenzsichernde Höhe vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise sicherzustellen.
Das Bürgergeld soll die Grundbedürfnisse abdecken und ein Leben in Würde ermöglichen. Es orientiert sich an gesetzlich festgelegten Berechnungen (SGB II/SGB XII), nicht an kurzfristigen Haushaltslagen. Eine maximale Anpassung an alle Preisentwicklungen wäre wünschenswert, lässt sich im Rahmen dieser Regierungskoalition jedoch nicht einfach umsetzen – politische Entscheidungen basieren auf Kompromissen, nicht auf Maximalforderungen.


Es besteht weder der Plan noch die Absicht, die Mehrwertsteuer zu erhöhen.