Antwort 21.07.2026 von Franziska Hoppermann CDU
Alle Maßnahmen sind meiner Ansicht nach kein Widerspruch zur christlichen Nächstenliebe, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Politik in schwierigen Haushaltslagen.
Alle Maßnahmen sind meiner Ansicht nach kein Widerspruch zur christlichen Nächstenliebe, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Politik in schwierigen Haushaltslagen.
Dass die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft stabilisiert werden müssen, steht denke ich außer Frage.
Eine gute Versorgung ist nicht nur medizinisch geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.