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Christos Pantazis
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Frage von Christiane F. •

Gibt es Bestandsschutz für Patienten, die auf medizinisches Cannabis-Blüten seit Jahren erfolgreich eingestellt sind?

Sehr geehrter Herr Pantazis,

mit großer Sorge wend ich mich an Sie. Ich bin Rentnerin und 66 Jahre.

Seit meiner Kindheit leide ich an schwerer Migräne mit höllischen Kopfschmerzen, mit stundenlangem Erbrechen, Schwindel, nur im dunklem, kühlem, ruhigen Raum auszuhalten in völliger Hilflosigkeit. Ich habe täglich Schmerzen von morgens bis abends, zusätzlich FM-Syndrom und Arthrose an vielen Gelenken.

NUR Cannabisblüten verbessern meine Lebensqualität seit 2018 erheblich, ohne Nebenwirkungen, was vorallem die Migräne betrifft, auch andere Schmerzen u. Übelkeit. Bis dahin habe ich zu allem Übel auch noch gegen den Medikamentenübergebrauch angekämpft, da kann und möchte ich nicht mehr hin zurück!

Ich bekomme Schwerbehindertenrente mit ergänzender Sozialhilfe, ich erbe nichts und habe keine reichen Verwandten. Aufgrund meiner Erkrankungen konnte ich auch keine berufliche Karriere machen. Meine Lebensqualität wird erheblich schlechter, Privatrezept ist unmöglich wegen Kosten.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre sehr persönliche Zuschrift. Ihre Schilderung macht deutlich, welche konkrete Bedeutung die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten für Patientinnen und Patienten haben kann, die nach langjähriger Erkrankung und zahlreichen Therapieversuchen eine für sie wirksame Behandlung gefunden haben. Ich kann deshalb gut nachvollziehen, dass die gesetzliche Neuregelung bei Ihnen erhebliche Sorgen auslöst – insbesondere dann, wenn eine Finanzierung der Therapie aus eigenen Mitteln für Sie nicht möglich ist.

Auf Ihre konkrete Frage möchte ich Ihnen zunächst eine klare Antwort geben: Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor. Cannabisblüten sind künftig nicht mehr Bestandteil des besonderen Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 31 Absatz 6 SGB V.

Das bedeutet allerdings nicht, dass medizinische Cannabistherapien insgesamt aus der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen werden. Andere Cannabisarzneimittel bleiben grundsätzlich Bestandteil des Leistungsanspruchs. Hierzu gehören insbesondere bestimmte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Ob und welche dieser Therapieformen im individuellen Fall medizinisch eine geeignete Alternative darstellen, muss jedoch ärztlich beurteilt werden. Eine seit Jahren erfolgreiche Therapie lässt sich aus meiner Sicht nicht allein aufgrund der Darreichungsform medizinisch als ohne Weiteres austauschbar betrachten.

Gerade Fälle wie der von Ihnen geschilderte zeigen deshalb, weshalb die Auswirkungen der Neuregelung auf bereits langfristig und erfolgreich behandelte Patientinnen und Patienten besonders sorgfältig betrachtet werden müssen. Ich nehme Ihre Sorge sehr ernst, dass eine Therapieumstellung bei einer seit 2018 erfolgreichen Behandlung nicht nur eine abstrakte Änderung der Medikation wäre, sondern mit einer erheblichen Verschlechterung Ihrer Lebensqualität verbunden sein könnte.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt das notwendige Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren und ihre Ausgabenentwicklung wieder stärker mit ihrer Einnahmenentwicklung in Einklang zu bringen. Dieses Ziel entbindet uns als Gesetzgeber aber nicht von der Verantwortung, die tatsächlichen Auswirkungen einzelner Maßnahmen auf schwer und chronisch erkrankte Menschen genau zu beobachten.

Deshalb halte ich es für wichtig, insbesondere die Versorgungssituation derjenigen Patientinnen und Patienten im Blick zu behalten, die bereits seit längerer Zeit erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt wurden und bei denen eine medizinisch gleichwertige Therapiealternative nicht ohne Weiteres zur Verfügung steht. Sollten sich hier relevante Versorgungslücken oder unzumutbare Härten zeigen, müssen diese Erkenntnisse auch in die weitere gesundheitspolitische Bewertung einfließen.

Vielen Dank, dass Sie Ihre persönliche Situation so offen geschildert und damit auf die ganz konkreten Folgen gesundheitspolitischer Entscheidungen aufmerksam gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

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