Antwort 24.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung
Gleiches Abstimmverhalten belegt keine politische Zusammenarbeit
Eine anlasslose, flächendeckende Überwachung privater Kommunikation würde diese Rechte in ihrem Kern aushöhlen. Daher lehne ich jede Form der Generalverdachtserhebung ab.
Nach wie vor halte ich die Möglichkeit, nach mindestens 45 Beitragsjahren zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen, für richtig. Das habe ich in zahlreichen Interviews und Presseartikeln, die bundesweit erschienen sind, in den letzten Wochen auch immer wieder betont.