Antwort 25.07.2022 von Thorsten Frei CDU
Dass die Betriebssicherheit bis zum letzten Tag höchste Priorität hat und mit entsprechenden Testproceduren und Kontrollen unterlegt ist, dürfte klar sein.
Dass die Betriebssicherheit bis zum letzten Tag höchste Priorität hat und mit entsprechenden Testproceduren und Kontrollen unterlegt ist, dürfte klar sein.
Das Infektionsschutzgesetz macht für Personen, die „aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, eine Ausnahme von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Letztlich geht es darum eine Waage zwischen dem Gesundheitsschutz und den freiheitlichen Grundrechten zu halten. Diese Waage sehe ich austariert.
Außenministerin Baerbock hat sich dazu in der Tat bereits Ende Juni öffentlich geäußert.
DIE LINKE unterstützt den Ausbau der Forschungsförderung, um Wissenschaftler*innen unabhängiger von Drittmitteln zu machen