Antwort 22.09.2025 von Olaf Scholz SPD
Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Schreiben Sie mir und meinem Team einen Brief oder eine E-Mail.
Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Schreiben Sie mir und meinem Team einen Brief oder eine E-Mail.

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.
Die 2017 erfolgte Veränderung durch das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren halte ich für ausreichend.