
Antwort 01.12.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie erhalten die EPP, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Sie erhalten die EPP, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Wir setzen wirksamere Maßnahmen um.
das Schonvermögen wird nach dem gefundenen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld nun nicht mehr so hoch sein, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, aber mit 40.000 Euro für die erste Person und mit 15.000 Euro Schonvermögen für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft, handelt es sich meines Erachtens noch immer um anständige Freibeträge.