Antwort 18.04.2023 von Silvia Breher CDU
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gern direkt beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gern direkt beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr K.,
Mit dem Atomausstieg ist ein energiepolitischer Meilenstein gelungen
Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Wir haben Ihr Schreiben daher an die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten.