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Die CDU/CSU schloss sich der Beschlussempfehlung des Digitalausschusses an, den Antrag abzulehnen.
Als SPD-Fraktion haben wir diesen Antrag geschlossen abgelehnt, genauso wie alle weiteren demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag. Begründet liegt dies zum einen darin, dass dieser Antrag aus der AfD-Fraktion stammt und zum anderen, dass dieser das Thema nicht vollumfänglich betrachtet.
Den angesprochenen Antrag haben wir als grüne Bundestagsfraktion, gemeinsam mit den Fraktionen der SPD, FDP, CDU/CSU und den anwesenden Gruppenmitgliedern, abgelehnt.
Um dem genannten Grundsatz eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Willen von Sterbewilligen zu betrachten und zu respektieren.
Sie haben absolut Recht, was das Einhalten von gegebenen Versprechen betrifft: Wenn politische Versprechen hinterher nicht eingehalten werden, gerät die Glaubwürdigkeit demokratischer Politik unter Druck.